Das Jahr 2023 war das wärmste Jahr seit Beginn der Industrialisierung. Der Klimawandel ist damit in vollem Gange und für alle Menschen auf der Welt inzwischen nicht nur messbar, sondern auch deutlich spürbar.

Aufgrund des sogenannten Hitzeinseleffektes heizen sich die Städte besonders stark auf – nicht zuletzt weil sie einen hohen Anteil versiegelter Flächen und damit wenig kühlende Verdunstungsflächen für Wasser haben.

Viele der in einer Stadt verwandten Materialien wie Beton, Asphalt oder Metall erhitzen sich besonders stark. Zudem treiben der städtische Verkehr und die Industrie die Hitzeentwicklung weiter an.

An manchen Tagen kann der Unterschied zwischen Stadt und Umland in Abhängigkeit von der Größe der Stadt bis zu 10 Grad Celsius betragen (siehe Friedrich Naumann Stiftung „Hitzewelle in Deutschland: Hot Town, summer in the city“ vom 17.08.2022).

Im Jahr 2018 soll es in Deutschland bei den über 65 jährigen mehr als 20.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Hitze gegeben haben.

Außerdem führen Versiegelung und mangelnde Grünflächen zu einem weiteren Problem: der Überflutung bei Starkregenereignissen, die infolge des Klimawandels ebenfalls massiv zugenommen haben.

Es ist inzwischen klar geworden, dass sich hieraus ein unmittelbarer Handlungsauftrag an die Kommunen ergibt: Sie müssen Ihre Einwohner*innen vor den Folgen des Klimawandels schützen.

Viele Experten sind hier inzwischen damit befasst, im Rahmen der Gestaltung und Planung der Innenstädte Maßnahmen zu entwickeln, um der Überhitzung und Überflutung der Innenstädte entgegen zu wirken (vgl. z.B. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/bewertung-von-massnahmen-zur-klimafolgenanpassung/bewertungs-kombinationen?parent=83599

oder Leitfaden „Überflutungs- und Hitzevorsorge durch die Stadtentwicklung“, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung www.bbsr.bund.de)

Durch eine ökologische und städtebauliche Begrünung von öffentlichen Flächen – auch von Dach- und Fassadenflächen – können Temperaturen in der Stadt stabilisiert und Schadstoffen und Treibhausgase gebunden werden. Eine sinnvolle Auswahl von Baumaterialien, der Einsatz von moderner Technologie und die effizientere Beschattung von besonders betroffenen Plätzen können beim Temperaturmanagement der Stadt helfen.

Durch Anlage sogenannter Frischluftschneisen zirkuliert die Luft in einer Stadt besser. Kalte Umluft aus dem Umland kann in die Stadt strömen. Mehr Fuß- und Radwege sowie tragfähige Konzepte im Öffentlichen Personennahverkehr sorgen für weniger Emissionen in der Stadt.

Bereits im Jahr 2008 wurde in Frechen ein „Leitbild Umwelt“ erarbeitet mit vielen guten Ideen.

Im Jahr 2016/17 wurde eine Einstiegsberatung durch das Büro „Jung Stadtkonzepte“ durchgeführt, mit ebenfalls wichtigen und richtigen Ansätzen.

Die 2021 im Rat verabschiedete Klimaschutzstrategie halten wir jedoch für zu unverbindlich und nicht ausreichend.

Ein umfassendes und sich an den aktuellen Forschungsergebnissen orientierendes, verbindliches Klimaschutzkonzept für die Stadt Frechen liegt bis heute nicht vor.

Im Gegenteil. Der aktuelle Haushaltsentwurf zeigt, dass der Klimaschutz in Frechen bislang keinen hohen Stellenwert hat. Den Bedrohungen, die mit dem Klimawandel für die Stadt und ihre Bürger*innen einhergehen, kann mit den geplanten und/oder umgesetzten Maßnahmen nicht entschieden begegnet werden:

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 37 Bäume nachgepflanzt. Bei einem Unwetter wird hingegen eine Vielzahl von Bäumen jedes Jahr vernichtet. Gepflanzte Bäume gedeihen zu einem erheblichen Anteil nicht (siehe beispielsweise das Neubaugebiet Atrium in Königsdorf, in dem eine Vielzahl der seinerzeit angelegten Bäume inzwischen eingegangen und nicht nachgepflanzt sind, im Neubaugebiet sind auch nach inzwischen fast 20-jährigem Bestand (!) viele Bäume noch immer nicht nennenswert gewachsen). Ganze Straßenzüge im Stadtgebiet müssen komplett ohne Bäume auskommen.

Außerdem findet weiter in ganz Frechen eine intensive zum Teil widerrechtliche Versiegelung von Flächen statt, ohne dass diese geahndet oder der Rückbau erzwungen würde.

Und so ist mithin im Ergebnis festzuhalten, dass eine Priorisierung des Klimaschutzes in dieser Stadt lange überfällig ist und das Thema der Klimafolgenanpassung angesichts der dramatischen Entwicklungen jetzt mit Nachdruck angegangen werden muss.

Wir beantragen vor diesem Hintergrund

  • im Haushalt 2024/25 die Kosten für die Entwicklung eines integrierten, bereichsübergreifenden Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungskonzepts, inklusive eines Grünflächenkonzeptes mit naturnahem Grünflächenmanagement und der Entwicklung eines Baumkatasters durch eine entsprechende renommierte Beratungsfirma in Höhe von 120.000 Euro vorzusehen. Die im Haushalt bislang unter Punkt 14.01.01. vorgesehenen Kosten für Planungen/Gutachten könnten entsprechend konkretisiert werden.
  • im Haushalt 2024/2025 die Kosten für die Baumersatzpflanzungen sowohl im Jahr 2024 als auch 2025 mit jeweils 250.000 Euro zu veranschlagen, um sofort die Anzahl an Bäumen im Stadtgebiet zu erhöhen, da der Baumbestand seit Jahren schrumpft. Dazu mögen externe Dienstleister beauftragt werden.
  • für die Umsetzung von den sich aus dem Klimaschutzkonzept ergebenden Maßnahmen für das Jahr 2025 ein Betrag von mindestens 1,5 Millionen im Haushalt vorsorglich zu berücksichtigen. (Hier wäre auch zu überprüfen, ob die bereits geplanten u. teilweise umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung zur Starkregenvorsorge ausreichen).
  • für das Jahr 2024 die Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 50.000 Euro für die Beauftragung eines Planungsbüros für ein stadtübergreifendes Radewegekonzepts für Frechen im Zuge der Fortschreibung des VEPs.

Hierbei sei an dieser Stelle im Vorfeld einer Entscheidung darauf hingewiesen:

Da davon auszugehen ist, dass die veranschlagten Beträge im Bereich Investitionen Hochbau zu hoch angesetzt worden sein dürften – angesichts der eigenen Leistungskraft der Bauabteilung – könnten hier die freiwerdenden Gelder eingesetzt werden.

Außerdem möchten wir an dieser Stelle auch auf die zahlreichen Förderprogramme von Land und Bund verweisen, wie z.B. das gerade aktuell am 01.02.2024 in Kraft getretene Förderprogramm „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK):

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/natuerlicher-klimaschutz-bmuv-und-kfw-unterstuetzen-kommunen-mit-neuem-zuschussprogramm

Uta Spork                                                      Martina Rosenthal                                       
Co-Fraktionsvorsitzende                             Co-Fraktionsvorsitzende