Sehr geehrte Frau Geier,
Die Fraktion BÜNDNIS
90/ DIE GRÜNEN beantragt die Rücknahme der Entscheidung der Stadtverwaltung und
Durchführung von Maßnahmen der Stadtranderholung/ Ferienfreizeiten
Während in den letzten Monaten viele Arbeitnehmer ihrer
Beschäftigung weiter nachgehen konnten, wurden für Kinder starke
Einschränkungen festgelegt. Kitas, Spielplätze und Schulen wurden über Wochen geschlossen und
werden jetzt nur schrittweise geöffnet. Dadurch werden Kinder einem
erhöhten Risiko von Entwicklungsstörungen, Schulleistungsdefiziten und
leider auch Missbrauch ausgesetzt.
Kinder brauchen über die Familie hinaus soziale Kontakte, um sich
entwickeln zu können. In der Kindheit wird das Sozialverhalten geprägt. Fehlende
Kontakte in der Schule sind auch verpasste
Chancen, bestehende Probleme zu erkennen.
In vielen Familien ist die Lage sehr angespannt, besonders häufig sind
Mütter und Alleinerziehende betroffen. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit
– oft in „systemrelevanten“ Berufen -oder im Homeoffice können
sie gerade Kindern mit besonderen Bedürfnissen nicht gerecht werden.
Schon in normalen Jahren ist die Betreuungssituation für viele Familien in den
Sommerferienmonaten schwierig. Und
viele Familien werden für eine Urlaubsreise in diesem Jahr kein
Geld haben
Kinder werden bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie besonders stark belastet. Ein größeres Infektionsrisiko durch Kinder als durch Erwachsene wurde in Studien nicht belegt. Selbstverständlich können alle Maßnahmen nur unter Auflage eines Corona-Vorsorge-Konzeptes erfolgen. Dann sind sie aber in kleinen Gruppen durchaus durchführbar.
Wir beantragen, die Einbeziehung aller Räumlichkeiten von Kitas und Schulen und des Freibades, sowie Park- und Waldaktionen zu prüfen.
Die Stadtverwaltung beruft sich in ihrer Absage an die Eltern auf den Beschluss der Bundesregierung, „alle Großveranstaltungen mindestens bis zum 31.August 2020 zu untersagen“. In der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung) werden in §13 (2) unter Großveranstaltungen aber Volksfeste und ähnliche Festveranstaltungen geführt. In Satz (3) dagegen ist aufgeführt, dass Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind, zulässig sind.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 6.Mai „Stufenweise Öffnung bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie“ sind folgende stufenweise Lockerungen zu entnehmen:
Außerschulische Bildungseinrichtungen
Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.
Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso ist ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).
Wir weisen darauf hin, dass die Stadt bzw. die Träger
der Ferienfreizeiten Verträge mit den Eltern abgeschlossen haben und
diese bereits in Vorleistung getreten sind.
Kern unseres Anliegens ist aber die Fürsorge für die Kinder.
An einer Ferienfreizeit teilnehmen zu können, wäre für
die Kinder ein kleiner Ausgleich nach dem langen Lockdown.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN kritisiert abschließend, dass die Mitglieder des Rates eine solch wichtige Entscheidung der Verwaltungsspitze erst über Pressemitteilungen erfahren. Die Corona-Epidemie darf nicht als Vorwand dienen, die Fraktionen vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen |
Miriam
Erbacher
Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |