Nach einem geltenden Ratsbeschluss werden Lehrer*innen der Musikschule überwiegend als Selbständige mit Honorarvertrag beschäftigt. Für Honorarverträge gilt kein Kündigungsschutz, es besteht kein Anspruch auf vergüteten Urlaub oder eine Entgeltfortzahlung während einer Krankheit. Auch um die Krankenversicherung muss sich der Auftragnehmer selbst kümmern. Nicht zuletzt befinden sich die Honorarkräfte durch die Corona-Pandemie in einer schwierigen Situation.

Miriam Erbacher, Fraktionsvorsitzende der Frechener Grünen, möchte Scheinselbständigkeit vermeiden: „Die Scheinselbständigkeit erweckt den Rechtsschein der Selbständigkeit, obwohl tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht. Dieses kann nach verschiedenen Kriterien unter anderem vorliegen, wenn im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des Umsatzes – für einen Auftraggeber gehandelt wird. In den letzten Jahren ist die Honorarhöhe als Kriterium hinzugekommen.“ 

Erbacher weiter: „Dass es auch anders geht, zeigen Städte wie Detmold, Wuppertal, Mettmann, Münster, Aachen oder Lippstadt. Dort wurden in der letzten Zeit Honorarverhältnisse zugunsten von Festanstellungen umgewandelt. Des Weiteren rechnen wir ab 2021 mit Zuschüssen von der Landesregierung, die eine deutliche Ausweitung der zur Verfügung gestellten Landesmittel angekündigt hat. Diese zusätzlichen Mittel sollen insbesondere eine signifikante Erhöhung der Zahl der Festanstellungen in den öffentlichen Musikschulen bewirken. 

Zum nächsten Kulturausschuss hat die Fraktion der Bündnisgrünen beantragt, die vorhandenen Honorarverträge auf Scheinselbständigkeit zu prüfen, und bei Vorliegen von Scheinselbständigkeit die Honorarverträge in Festanstellungen umzuwandeln.