Sehr geehrter Herr Triebel,
nach einem geltenden Ratsbeschluss werden Lehrer*innen der Musikschule überwiegend als Selbständige mit Honorarvertrag beschäftigt. Für Honorarverträge gilt kein Kündigungsschutz, es besteht kein Anspruch auf vergüteten Urlaub oder eine Entgeltfortzahlung während einer Krankheit.
Auch um die Krankenversicherung muss sich der Auftragnehmer alleine kümmern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN möchte Scheinselbständigkeit vermeiden.
Die Scheinselbständigkeit erweckt den Rechtsschein der Selbständigkeit, obwohl tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht. Diese kann nach verschiedenen Kriterien u.a. vorliegen, wenn im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des Umsatzes –für einen Auftraggeber gehandelt wird. In den letzten Jahren ist die Honorarhöhe als Kriterium hinzugekommen.
Wir bitten darum folgenden Antrag zu beschließen:
1. Der Diplom-Musikpädagogin, Frau Birgit Hiller in der Sitzung Rederecht
einzuräumen, um die
Sichtweise der Honorarkräfte der Musikschule
darzulegen,
2. die vorhandenen Honorarverträge auf Scheinselbständigkeit zu prüfen,
3. und bei Vorliegen von Scheinselbständigkeit die Honorarverträge in Festanstellungen
umzuwandeln.
Miriam Erbacher
Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN