Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Der HPFA möge beschließen:

Die Verwaltung empfiehlt den Beitritt zur KoParteG zur Inanspruchnahme individueller Vergabeberatungs- und -begleitungsleistungen.

Begründung

Gemäß § 2 der Satzung der KoParteG ist Zweck der Genossenschaft die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, die Einkaufsgenossenschaft ist mithin allein auf ökonomische Einspareffekte der Mitglieder ausgerichtet.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte am 3.7.19 eine Anfrage zur Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen gestellt, in welcher neben der Bitte um Darstellung der aktuellen Praxis auch angefragt wurde, inwieweit seitens der Verwaltung ein Interesse besteht an Beratung und Unterstützung bei konkreten Beschaffungsmaßnahmen, z.B. durch FemNet e.V. oder durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt – diese wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie u.a. des Landes NRW – mit dem Ziel, bei der kommunalen Beschaffung neben ökonomischen auch ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen.

Die Beantwortung dieser Anfrage steht noch aus und soll entsprechend der Zwischennachricht vom 26.7.2019 nunmehr nach der Sommerpause erfolgen.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Falle des Beitritts zur KoParteG die Begleitung von konkreten Beschaffungsmaßnahmen mit dem Ziel, neben ökonomischen auch ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen, von vornherein ausscheidet, sollte der Antrag zurückgestellt werden, bis die Anfrage vom 3.7.2019 umfassend beantwortet worden ist, um Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Beratungs- und Begleitungsangebote vergleichen und prüfen zu können, ob und inwieweit ein Nebeneinander der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Vergabeberatungs- und – begleitungsleistungen sinnvoll und machbar erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Erbacher

Fraktionsvorsitzende