Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

nachhaltige Entwicklung kann nur durch das gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden. Nur auf diese Weise kann die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft hergestellt und verbessert werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet dementsprechend um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwieweit werden grundsätzlich neben ökonomischen auch ökologische und soziale Kriterien bei der Beschaffung berücksichtigt?
  2. Im Rahmen konkret welcher Beschaffungen wurden im Jahre 2018 konkret welche ökologischen und sozialen Kriterien in konkret welchem Umfang berücksichtigt?
  3. Wie wird seitens der Verwaltung eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien beurteilt?
  4. Inwieweit besteht seitens der Verwaltung ein Interesse an Beratungen, Unterstützungen und/oder Fortbildungen im Berich der nachhaltigen Beschaffung?

Diesbezüglich werden z.B. von FemNet Beratungen, Schulungen sowie die Begleitung bei konkreten Beschaffungsprozessen in kleinen und mittleren Kommunen angeboten, auch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) berät, fördert und vernetzt gefördert aus Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie u.a. des Landes NRW bei der Umsetzung von kommunalen Maßnahmen für Fairen Handel und Faire Beschaffung.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Erbacher

Fraktionsvorsitzende